
Im Februar ist das Positionspapier „Aktuelle verkehrsrechtliche Entscheidungen. Neuer Schub für die kommunale Mobilitätswende“ erschienen, in dem es um die Folgen des novellierten Verkehrsrechts geht und das sich vor allem an ambitionierte Kommunen richtet. Nach der jüngst beschlossenen Novelle des Straßenverkehrsgesetzes können unabhängig vom Bestehen einer Gefahrenlage nun auch der Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung als Ziele für verkehrspolitische Maßnahmen geltend gemacht werden. Das ist ein Paradigmenwechsel. Fast gleichzeitig hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil gegen das illegale „aufgesetzte Parken“ auf Gehwegen positioniert. Auch dieses Urteil ist ein Paukenschlag, weil Kommunen das verbotswidrige Parken von Fahrzeugen nicht mehr dulden dürfen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch beeinträchtigt werden. Die neue Rechtslage erlaubt es den Kommunen, mehr gegen die Dominanz des KFZ-Verkehrs im Straßenraum und ihren daraus resultierenden Problemen zu machen und damit einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Verkehrswende zu leisten.
In dem Papier werden Hinweise gegeben, wie die neuen Gestaltungsspielräume für eine lokale Mobilitätswende genutzt werden können. Mit politischem Mut, guter Öffentlichkeitsarbeit und ehrlicher Kommunikation ist mehr möglich als oft gedacht. In kompakten Infoboxen wird auf die einschlägigen rechtlichen und planerischen Instrumente verwiesen. Die Kommunen und ihre Verkehrsbehörden können mit weniger Aufwand und mit einer höheren Rechtssicherheit Maßnahmen von Tempo 30 über die Einrichtung von Schul- und Fahrradstraßen bis hin zu einer gesteuerten Stellplatzstrategie und der notwendigen Entsiegelung von öffentlichen Verkehrsflächen realisieren.
Das Positionspapier wurde von den Mitgliedern des Ad-hoc-Arbeitskreises „Aktuelle verkehrspolitische Entwicklungen für die kommunale Mobilitätswende nutzen“ der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft unter maßgeblicher Beteiligung der „Begleitforschung Nachhaltige Mobilität (BeNaMo)“ erarbeitet.