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Glossar

A – Z

A

  • Aktivierende Befragung: Befragung von Bewohner*innen eines bestimmten Gebietes, in der diese offen nach ihren Veränderungswünschen befragt werden und gleichzeitig motiviert sich zu engagieren, damit die vorgeschlagenen Wünsche initiiert und umgesetzt werden. Die Befragung erfolgt in der Regel entweder direkt bei den Befragten zuhause (nach einer Vorankündigung) oder an Alltagsorten der Menschen. (vgl. Stiftung Mitarbeit 2018)
    „Bei der Aktivierenden Befragung handelt es sich um ein persönliches Interview, bei dem die Meinungen und Bedürfnisse der Befragten erhoben werden und sie gleichzeitig dazu motiviert werden sollen, ihre Sichtweisen und Ideen aktiv zu vertreten und sich für deren Umsetzung zu engagieren“ (Beteiligungskompass 2015)
  • Aufgabenträger (AT): Aufgabenträger sind die Behörden, die sich im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsbedienung verantworten. Dies sind im Straßenpersonennahverkehr die Länder und im Schienenpersonennahverkehr die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Aufgabenträger garantiert der Bevölkerung die ausreichende Versorgung des Grundrechts Mobilität. (vgl. Glossar des Busverkehrs, 2012, S. 9)
  • Ausnahmegenehmigung: Durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können die deutschen Straßenbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich im Einzelfall erlauben, von bestimmten Rechtsnormen abzuweichen. Ausnahmegenehmigungen können sich auf viele verschiedene Bereiche der StVO beziehen und den Antragsteller von diversen Verboten, die für den übrigen Verkehr gelten, befreien. (Bussgeldkatalog.net)
  • Ausnahmetatbestand: Ausnahmetatbestände gestatten öffentlichen oder privaten Akteuren die Nichtanwendung oder Abweichung von einer Norm. Im Rahmen von Experimentierklauseln können sie so die Erprobung innovativer Ideen und Geschäftsmodelle ermöglichen, die der allgemeinen Rechtsnorm widersprechen würden. (vgl. BMWI 2019, S. 7)
  • Autoarm / autofrei: „Das ‚autofreie‘ Wohnen stellt ein Wohnangebot für Haushalte dar, die ganz oder überwiegend auf ein Auto verzichten wollen. Anstelle des üblichen Stellplatzschlüssels von einem privaten Stellplatz pro Wohneinheit sind beim „autofreien“ Wohnen nur 0,2 bis 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen.“ (ADAC e.V.)
  • Autonomer Shuttle / autonomes Fahren: Hoch automatisierte und autonome Fahrzeuge verarbeiten Informationen in ihrem Umfeld auf ähnliche Weise wie Menschen. Während der Fahrt werden Sinneseindrücke (Daten) aufgenommen und im Gehirn (Bordcomputer) verarbeitet. Die verarbeiteten Daten werden anschließend eigenständig in Steuerungsbefehle umgewandelt.
    Die Positionsbestimmung erfolgt unter anderem über GPS, Mobilfunk und W-LAN. Für die Umfelderfassung kommen hingegen Radar-, Kamera- und Lidar-Systeme zum Einsatz. Im Nahbereich dienen Kameras der Erkennung von Ampeln und Straßenschildern, während Ultraschall-Sensoren zur Abstandsmessung und zur Erkennung menschlicher Gesten eingesetzt werden.

B

  • Barrierefreiheit: Barrierefreiheit meint im Verkehrsbereich bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. (vgl. MobG Berlin §2(6))
  • Befragung oder Umfrage: Quantitative Befragungen dienen dazu, die Verteilung von Meinungen in einer Gruppe oder Gesellschaft zu einem Thema zu erfassen und für die politische Legitimation von Entscheidungen zu nutzen (vgl. Beteiligungskompass 2015). Sie arbeiten mit geschlossen Fragen mit Antwortvorgaben. Bei qualitativen Befragungen werden vor allem genutzt, wenn ein Thema noch wenig erforscht ist oder Perspektiven und Ideen von Personen im Vordergrund stehen. Qualitative Befragungen oder Interviews arbeiten mit offenen Fragen.
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement: Mobilitätsmanagement mit Fokus auf Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen und Kund*innen mit dem Ziel die Mobilitätsbedingungen für (potenzielle) Beschäftigte und den Standortfaktor ‚Erreichbarkeit‘ ihres Unternehmens zu verbessern. (vgl. Zukunftsnetz Mobilität NRW)
  • Bikesharing: Bikesharing, also die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrrädern durch eine unbestimmte Anzahl von Fahrerinnen und Fahrer, umfasst „professionelle dezentrale Fahrradvermietungen; es existieren stations-basierte oder flexible Systeme“ (MBWSV 2013, S.5)
  • Bürgerbeteiligung: „Bürgerbeteiligung umfasst jede Form der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsprozesse. Akteure in Beteiligungsprozessen können neben Bürgerinnen und Bürgern auch Kommunen, Länder, Bund wie auch wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure sein. Für die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in Beteiligungsprozessen ist entscheidend, dass
    Bürgerinnen und Bürger als solche einbezogen werden – und nicht ausschließlich »Funktionsträger« wie Experten, gewählte Repräsentanten oder Vertreter von Institutionen, die Einbezogenen etwas beisteuern können – und nicht nur »Empfänger« sind, das Verfahren von der Politik und/oder Verwaltung initiiert oder zumindest begleitet wird.“ (Bertelsmann Stiftung 2015)
  • Bürgerbus: Bürgerbusse werden durch das ehrenamtliche Engagement von Mitbürger*innen ermöglicht. Sie sind häufig in kleineren Städten zu finden, die ein reguläres ÖPNV-Angebot nicht finanzieren können. In der Regel werden sie in Form eines Vereins organisiert und von einem kooperierenden Verkehrsunternehmen unterstützt, welches die Anforderungen des PBefG erfüllt. (Glossar des Busverkehrs, 2012, S.8)
  • Bürgerrat: Der Bürgerrat ist eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Politik und ein konsultatives Instrument der Politikberatung – ähnlich der Planungszelle. Die Bezeichnung Bürgerrat wird in unterschiedlichen Kontexten genutzt. Allgemein ist ein Bürgerrat ein Verfahren, in dem per Losverfahren (zufällig aus dem Melderegister) gezogene Bürgerinnen und Bürger an mehreren Tagen zu einem Thema diskutieren, relevante Informationen zu diesem Thema von Experte*innen bekommen und schließlich Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen erarbeiten. Dabei werden sie häufig durch eine lösungsorientierte Art der Moderation – der Dynamic Facilitation – unterstützt. Die Themen werden in einem Agenda-Setting-Prozess gemeinsam mit organisierten Akteuren, Expert*innen und Bürger*innen festgelegt. Die Ergebnisse werden politischen Entscheidungsträgern vorgestellt und in die politischen Agenden aufgenommen.
  • Bürgerversammlung: Eine Bürgerversammlung ist im allgemeinen größere Veranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die wenige Stunden dauert und bei der der Fokus auf der Information liegt, zum Beispiel über den aktuellen Planungsstand eines Projekts.
  • Bürgerwerkstatt: In einer Bürgerwerkstatt erarbeiten Bürgerinnen und Bürger meist in einer kleineren Gruppe von 20-40 Teilnehmenden mithilfe kreativer Methoden konkrete Lösungen oder bauen Prototypen, zeichnen direkt an Plänen etc.

C

  • Carpooling oder Ridesharing: Darunter versteht man „…das Bilden von Fahrgemeinschaften mit einem privaten Pkw für einen spezifischen gemeinsamen Weg. Der Kraftfahrzeugbesitzer bestimmt, ob und mit welchem Ziel eine Fahrt unternommen wird. Die Fahrt findet auch statt, wenn keine dritte Person mitfährt oder wenn nur Personen mitfahren, die nicht über eine Ridesharing-Plattform vermittelt wurden. In der Regel werden die Fahrtkosten geteilt oder über abwechselnde Fahrten gegenseitig verrechnet.“ (https://www.zukunft-mobilitaet.net/74151/analyse/definition-ridesharing-rideselling-unterschiede-taxi-carpooling/, Zugriff 19.08.2020)
  • Carsharing: Carsharing, also die gemeinschaftliche Nutzung eines Automobils durch eine unbestimmte Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern, ist ein „professionell organisiertes, dezentrales Auto-Teilen; die Autos des Car-Sharing-Anbieters werden an definierten Stationen registrierten Kunden für einen im Voraus gebuchten Zeitraum zur Verfügung gestellt; die Zugangstechniken variieren dabei. Im Zuge der neuen Möglichkeiten der Kommunikationstechnologien haben automatisierte Systeme mit RFID-Kundenkarten Einzug gehalten. Jüngere Systeme wie Car2go ermöglichen one-way-Fahrten ohne vorherige Festlegung der geplanten Nutzungsdauer und ein flexibles Abstellen der Autos in einem festgelegten Gebiet. Die Standorte der abgestellten Fahrzeuge werden über Ortungstechniken verfügbar gemacht.“ (MBWSV 2013, S.5)
  • Carsharing-Gesetz (CsgG): Das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing“ (CsgG) des Bundes definiert Fördermaßnahmen zur Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum. (vgl. Bundesverband CarSharing, 2019, S. 7-8)
  • Co-Creation: Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Marketing und den Wirtschaftswissenschaften und beschreibt im Rahmen von Beteiligung Prozesse, bei denen in gemeinsamer Arbeit / Kollaboration Lösungen oder Produkte entwickelt werden, die auf kollektiven Entscheidungsprozessen basieren.

E

  • E-Mobilität: „Elektromobilität bezeichnet die Nutzung von mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeugen für die Erfüllung der unterschiedlichen individuellen Mobilitätsbedürfnisse“ (MBWSV 2013, S.7)
  • Elektromobilitätsgesetz (EmoG): Ziel des Gesetzes ist es, „Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu ermöglichen, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.“ (EmoG-Berichterstattung 2018)
  • Experimentierklausel: Die Experimentierklausel ermöglicht Ausnahmeregelungen zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel. Für eine Dauer von höchstens vier Jahren, kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von den Vorschriften des PBefG oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen (vgl. §2 Abs. 7 PBefG).
  • Experimentierräume oder Reallabor: Experimentelle, räumlich begrenzte Settings zur Erprobung neuer Lösungen, in denen die Akteur*innen (Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft) transformativ forschen und in inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit Realexperimente durchführen.
    „Reallabore sind Einrichtungen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Sie bieten einen Rahmen, um Forschungs-, Praxis- und Bildungsziele zu verfolgen. Reallabore sind transformativ ausgerichtet und verfolgen gesellschaftlich legitimierte, ethisch gut begründete und gemeinwohlorientierte Ziele.  Designprinzipien für Reallabore dienen der sachlichen, räumlichen und zeitlichen Rahmung und dem Aufbau einer Rollen-konstellation beteiligter Akteure, die den zu bearbeitenden Transformationsprozessen angemessen sind. In Reallaboren werden transdisziplinäre Projekte (insbesondere Real-experimente) umgesetzt.  Diese Projekte werden im Sinne einer experimentellen und reflexiven Arbeitsweise kontinuierlich reflektiert und ihr Projektverlauf wird dem-entsprechend angepasst.“ (Beecroft et al. 2018, S.6)

F

  • Fokusgruppen: „Fokusgruppen richten die Aufmerksamkeit der Beteiligten gezielt auf ein Thema, das in das Zentrum der Diskussion gestellt wird. Die Methode ermöglicht Einblicke in die Meinungen, Argumente und Empfehlungen der einzelnen Teilnehmenden, aber auch einen Prozess, in dem sie neue Anstöße erhalten, ihr Wissen erweitern und sich fundiert eine Meinung bilden können.
    Bei der Methode diskutieren Gruppen von rund sechs bis zwölf Teilnehmenden für ein bis zwei Stunden oder auch länger. Dabei werden sie durch eine Moderation angeregt und begleitet. Zur Fokussierung dienen ein Informationsinput und ein im Vorhinein aus offenen Fragen konzipierter Leitfaden. Die Methode ermöglicht durch die Gruppengröße einen intensiven Austausch in alltagsähnlicher Diskussionsatmosphäre. Die Auswahl der Beteiligten richtet sich nach dem Thema und berücksichtigt dabei, dass Personen mit unterschiedlichen Perspektiven zusammenkommen, die aber einen gemeinsamen Hintergrund haben und dadurch leicht in die Diskussion kommen. Häufig werden mehrere Fokusgruppen mit verschiedenen Personenkreisen zu einem Thema durchgeführt.“ (nexus Akademie für partizipative Methoden)
  • Formale Beteiligung: Beteiligung, die gesetzlich geregelt ist, z.B. in Planfeststellungsverfahren.
  • free-floating oder stationsungebunden: Free-floating Angebote sind Mobilitätsangebote, die nicht an fest installierte oder räumlich festgelegte Stationen gebunden sind. Das heißt, man kann diese Mobilitätsangebote, zum Beispiel ein Car-Sharing- Auto, auf jedem legalen Parkplatz abstellen. Meist sind die Angebote jedoch auf eine bestimmte geographische Region begrenzt.
  • Funktionsmischung und Stadt der kurzen Wege: „Eine ‚Stadt der kurzen Wege‘ zeichnet sich aus durch eine kompakte Siedlungsgestaltung, durchmischte Funktionen, wohnungsnahe Ausstattung mit Versorgungs-, Dienstleistungs-, Freizeit- und Erholungsangeboten sowie die Nähe von Wohnen und Arbeiten sowie Ausbilden […] . Die „Stadt der kurzen Wege“ soll zu einer Erhöhung der Lebensqualität führen und damit die Stadt als Wohn- und Aufenthaltsort attraktiver machen und gleichzeitig drängende Umweltprobleme, die sich aus einem zu hohen Flächenverbrauch und einer ausufernden räumlichen Mobilität ergeben, lindern helfen. Eine Stadt der kurzen Wege bietet zudem den ökonomischen Vorteil, dass vorhandene Infrastrukturen besser genutzt werden.“

G

  • Genehmigungsbehörde: Eine Genehmigungsbehörde ist eine von der Landesregierung zu bestimmende staatliche Behörde, die zur Erteilung von Genehmigungen - entsprechend des PBefG - berechtigt ist. (vgl. Glossar des Busverkehrs, 2012, S. 23)

H

  • Hochautomatisiertes Fahren: Fahren eines Fahrzeugs (Automatisierungsstufe 3-4) ohne menschlichen Eingriff, das heißt der Fahrer bzw. die Fahrerin kann die Kontrolle über das Fahrzeug zeitweise abgeben, wenn die entsprechenden Fahrerassistenzsysteme aktiviert sind.
  • Hybrid-Bus: „Hybrid-Busse kombinieren den klassischen Dieselantrieb mit einer weiteren Antriebsform. Die dominante Form ist die Kombination mit einem Elektromotor, der über kurze Distanzen selbstständig antreibt bzw. den Dieselantrieb unterstützt und bei Bremsvorgängen Energie zurückgewinnt.“ (Glossar des Busverkehrs, 2012, S.14)

I

  • Individuelle Mobilität: “Die individuelle Mobilität ist in einer vernetzten Mobilität die Voraussetzung, um individuelle Ziele und Orte zu erreichen und sollte als Möglichkeit betrachtet werden, die Mobilität intermodal zu gestalten und gemeinsame sowie individuelle Wege zu ermöglichen. Insbesondere für die sog. erste und letzte Meile, also den Weg zur Haltestelle und von der Haltestelle zum Ziel, stellen individuelle Mobilitätsmöglichkeiten eine Voraussetzung für die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs dar.” (Hörold 2016, S. 36f.)
  • Informelle Beteiligung: Alle Verfahren der Beteiligung, die nicht gesetzlich geregelt sind.
  • Infrastruktur: „Die Infrastruktur ist die räumliche Ausprägung der Ortsveränderungsmöglichkeiten. Diese Struktur resultiert aus den räumlichen Rahmenbedingungen für Personen, Güter und Daten.“ (Schwedes et al. 2018)
  • Interdisziplinarität: Zusammenarbeit / Zusammenspiel von Vertreter*innen unterschiedlicher Disziplinen
  • Intermodalität: „Intermodalität bezeichnet die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel im Personen- oder Güterverkehr in Bezug auf den Weg zwischen zwei Aktivitäten.“ (MobG Berlin §2(4))

K

  • Kommunales Mobilitätsmanagement: Mobilitätsmanagement mit dem Ziel der Zusammenführung von Maßnahmen aus dem Bereich der Infrastruktur, des Bau- und Planungsrechts sowie aus dem Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung kommunaler Stakeholder und Bürger*innen (vgl. Zukunftsnetz Mobilität NRW).

L

  • Letzte Meile / Last mile: „Ursprünglich stammt der Begriff Last Mile (‘letzte Meile’) aus der Versorgung mit Strom oder Gas. Er steht für den letzten Abschnitt einer Leitung, also für den Hausanschluss ans öffentliche Netz. Analog dazu meint Last Mile in der Mobilität von morgen den letzten Abschnitt bis zum Ziel. Beispiel: Nachdem ein Autofahrer sein Fahrzeug im Parkhaus abgestellt hat, legt er die verbleibende Kurzstrecke ins Büro auf einem Leihfahrrad zurück. Oder er nimmt für die letzte Meile vom Bahnhof nach Hause einen E-Scooter.” (https://www.bmw.com/de/innovation/carsharing-und-shared-mobility.html, Zugriff 27.08.2020)
  • LIDAR-Technologie (Light Detection And Ranging): Das LIDAR ist eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung. Statt der Radiowellen wie beim Radar werden Laserstrahlen verwendet.“ (PTV Planung Transport Verkehr AG). LIDAR-Technologie wird neben Radar und Kameras bei den meisten Herstellern für das autonome Fahren verwendet.

M

  • Mikromobilität oder Elektrokleinstfahrzeuge: Darunter versteht man „… kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie z.B. elektrische Tretroller und Segways. Diese werden unter dem Oberbegriff „Elektrokleinstfahrzeuge“ zusammengefasst. Diese Fahrzeuge sind batteriebetrieben und somit emissionsfrei. Die Besonderheit einer Vielzahl dieser Fahrzeuge liegt zudem in ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht, wodurch sie falt- und tragbar ausgestaltet sein können. Diese Eigenschaften ermöglichen den Nutzern die Mitnahme der Fahrzeuge, weshalb diese einen besonderen Mehrwert zur Verknüpfung unterschiedlicher Transportmittel und zur Überbrückung insbesondere kurzer Distanzen (sogenannte „Letzte-Meile-Mobilität“) darstellen.“ (BMVI)
  • Mobilität: „Die Mobilität ist die subjektive Ausprägung der Ortsveränderungsmöglichkeiten. Dieser individuelle Möglichkeitsraum resultiert aus räumlichen, physischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und deren subjektiver Wahrnehmung.“ (Schwedes et al. 2018)
  • Mobilitätsbedarf: „Der Mobilitätsbedarf beschreibt die individuellen Anforderungen an den Möglichkeitsraum, welche zur Erfüllung der spezifischen Bedürfnisse eines Menschen oder einer Zielgruppe nötig sind.“ (Schwedes et al. 2018)
  • Mobilitätskonzept: Ein Mobilitätskonzept ist ein System von Handlungsanweisungen, damit die richtigen Ortsveränderungsprozesse insbes. im Personenverkehr nachgefragt werden, so dass ein gewisses globales Gütekriterium bezüglich der realisierten Mobilität erreicht wird (maximale Anzahl an Wegen, maximale Reichweite, maximale Effektivität oder Effizienz, minimale Kosten, usw.). Dem M. liegt ein umfangreiches Wissen über das Nutzungsverhalten des Verkehrsteilnehmers sowie über das Verkehrssystem zugrunde, so dass insbes. wiederkehrende Nutzungsmuster durch das M. optimiert werden können. Allerdings ist das M. vergleichsweise statisch. Um eine dynamische Optimierung realisieren zu können, wird das Mobilitätsmanagement als neue Gruppe von Verkehrsdienstleistungen entwickelt. (GLOSSAR VERKEHRSWESEN, TUD, S.10)
  • Mobilitätsmanagement: Unter Mobilitätsmanagement ist ein jüngerer Ansatz der Verkehrspolitik und -planung zu verstehen, der auf die Beeinflussung der Nachfrage im Personen- und Güterverkehr im Interesse einer effizienten, umwelt- und sozialverträglichen Mobilität durch Maßnahmen im Bereich der Information, Kommunikation, Organisation und Koordination, die des Marketings bedürfen, zielt. Typische Beispiele sind etwa die gezielte Information von Neubürgern etwa über die bestehenden ÖPNV-Verbindungen inklusive eines Gutscheins für eine Monatskarte („Mobilitätspacket“ o.Ä.) oder Mitfahrbörsen von Unternehmen/Organisationen. (MBWSV 2013, S.10)
  • Mobilitätsstation (auch Mobilitäts-Station, Mobility HUB oder Mobilitäts-Hub, Mobilpunkt):
    „Zentrales Merkmal einer Mobilitätsstation ist die multimodale Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel über die bisher vielfach üblichen bimodalen Verknüpfungen, wie Park+Ride oder Bike+Ride, hinaus. Dabei ist die Verknüpfung so gestaltet, dass ein örtlicher Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln durch räumliche Konzentration der Angebote einfach ermöglicht wird. Im Regelfall wird dies mit einer verkehrlichen Botschaft verknüpft und mit entsprechenden Gestaltungsmaßnahmen verdeutlicht.“ (BBSR 2014, S.6)
    „Eine Mobilitätsstation verknüpft verschiedene Mobilitätsangebote an einem Standort. Damit ist das Ziel verbunden, multimodales Verkehrsverhalten zu unterstützen, also den Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln zu vereinfachen, umweltverträgliche Transportmittel zu stärken und eine Mobilität ohne eigenen Pkw zu ermöglichen“ (difu 2019)
  • Mobilitätstypen: Die Bildung von Mobilitätstypen basiert auf der Annahme, dass die Nutzer*innen unterschiedliche Ansprüche an Mobilität stellen, was ihr Verkehrsverhalten und ihre Verkehrsmittelwahl beeinflusst. Die Typenbildung dient zur Ordnung und Strukturierung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer*innengruppen unter Rückgriff auf    soziodemografische Merkmale und Lebensstilorientierungen (vgl. FGVV, S.33)
  • Mobilitätsverhalten: „Das Mobilitätsverhalten ist da Verhalten der Menschen in Bezug auf ihre eigene Mobilität. Die Art und Weise des Mobilitätsverhaltens hat direkte und indirekte Auswirkungen auf das Verkehrswesen, z. B. in Form des Verhaltens der Teilnehmer am Verkehrsmarkt, das Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmer bezüglich der ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel usw.“ (Ammoser/Hoppe 2006)
  • Mobilitätswende: Die Mobilitätswende zielt in Abgrenzung zur Verkehrswende eher auf die Effizienzsteigerung im gesamten Verkehrssystem - durch Vermeidung unnötiger Verkehre, die Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger sowie Verbesserungen bei den einzelnen Verkehrsträgern. (vgl. www.agora-verkehrswende.de)
  • Mobility as a Service (MaaS): „[…] Integration von und der Zugang zu verschiedenen Mobilitätsdienstleistungen wie ÖPNV, Carsharing, Ridesharing, Taxi, etc. in einem einzigen, digitalen Mobilitätsangebot“ (https://www.carsharing.de, Zugriff 23.08.2020)
  • Mobility-Flatrate: „Flatrate – diesen Begriff kennen die meisten vom Handy. Ganz ähnlich funktioniert eine Flatrate in der Welt der New Mobility: Für einen pauschalen Betrag im Monat bekommt der Abonnent ein Auto gestellt. Je nach Angebot des Abo-Modells sind darin auch Wartung, Reparaturen, Versicherung und Steuern enthalten. Ein (fast) Rundum-sorglos-Paket – der Nutzer muss zusätzlich nur noch verbrauchsabhängige Leistungen wie das Tanken oder Laden bezahlen.“ (https://www.bmw.com/de/innovation/carsharing-und-shared-mobility.html)
  • Modal Split: (Verkehrsartenleistungsanteil, Verkehrsteilung): Modal Split ist ein System aus statistischen Maßzahlen zur Darstellung der Aufteilung (Split) der Leistungsanteile der Modi, z. B. Branchen/Verkehrszweige und/oder Verkehrsarten (einschl. nichtgewerbliche Verkehrsarten), wie Fußgänger- oder Fahrradverkehr, MIV, am gesamten Verkehrsaufkommen bzw. an der gesamten Verkehrsarbeit/ Verkehrsleistung. Hieraus kann Information über die Produktions-, Markt-, Umsatz-, Leistungsanteile, insbes. die Anteile im Gütertransport und in der Personenbeförderung (Verkehrsmittelwahl) abgeleitet werden. (vgl. Ammoser/Hoppe 2006)
  • Multimodalität oder multimodal: „Multimodalität bezeichnet die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel im Personen- oder Güterverkehr in Bezug auf einen bestimmten Zeitraum.“ (MobG Berlin §2(7)) Bezogen auf den Personenverkehr, bezeichnet Multimodalität die Möglichkeit verschiedene Verkehrsmittel zu nutzen um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Ein Mensch ist dann multimodal unterwegs, wenn er diverse Verkehrsmittel nutzt und z. B. mit dem Bus zur Arbeit und mit dem Leihauto zum Baumarkt fährt. (vgl. https://www.vcd.org/themen/multimodalitaet, Zugriff am 23.08.2020)

N

  • Neue Mobilitätsformen: Häufig werden unter diesem Begriff „[…] innovative bzw. neuartige Mobilitätsformen und -dienstleistungen verstanden, die auch unter dem Begriff ‚öffentliche Individual-verkehrsmittel‘ gefasst werden können. Zu diesen zählt das klassische stationsbasierte Carsharing ebenso wie die noch vergleichsweise jungen stationsungebundenen (free-floating) Carsharing-Angebote und öffentlichen Fahrradverleihsysteme. Daneben werden auch das private Carsharing (peer-to-peer Carsharing) und Car-Pooling-Angebote, also ‚moderne‘ Fahrgemeinschaften darunter verstanden.“  (BBSR 2014, S.5)

O

  • On-Demand-Verkehr / On-Demand-Angebote oder Mobilität auf Bestellung: Fahrdienst, der nicht nach einem festen Fahrplan oder auf fixen Routen betrieben wird, d.h. nur auf Bestellung erfolgt. Das Fahrzeug (meist Pkw oder Kleinbusse) wird unter Angabe des Zielorts von den Fahrgästen telefonisch oder per Smartphone-App gerufen (vgl. VCD 2018, S.2).
  • Online-Beteiligung: Online-Beteiligung umfasst Verfahren, bei denen die wesentlichen kommunikativen und interaktiven Teile auf webbasierten Informations- und Kommunikationsanwendungen basieren. Online-Beteiligung ist im Gegensatz zur Offline-Beteiligung weitgehend unabhängig von Zeit und Ort und kann damit weitere Zielgruppen erreichen, setzt aber auch die Kompetenz und Motivation, im Internet zu kommunizieren, voraus.
  • Open Space: Open Space ist eine Konferenzmethode mit offenem Charakter. Abgeleitet aus der Erfahrung, dass auf Konferenzen die Kaffeepausen am effektivsten für die Zusammenarbeit genutzt werden, ist der Freiraum, Probleme selbstorganisiert zu lösen, ihr zentrales Merkmal.
    Die Methode ist für alle Gruppengrößen, besonders auch für große Gruppen bis zu 1000 Personen und mehr, geeignet und wird an ein bis drei Tagen durchgeführt. Ohne feste Agenda oder durchgehende Moderation werden zunächst beim Auftakt im Plenum alle Teilthemen eingebracht, nach Interesse bilden sich Arbeitsgruppen, die von mindestens einer Person verantwortet werden und ihre Ergebnisse später präsentieren. Besonders wirkungsvoll ist Open Space bei Veränderungs- und Umstrukturierungsprozessen, weil es Lernprozesse initiieren, vorhandene und neue Potentiale aktivieren und Vernetzungen unterstützen kann.
  • ÖPNV: „Öffentlicher Personennahverkehr. Er umfasst den öffentlichen Straßen-personennahverkehr (ÖSPV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).“ (MBWSV 2013, S.11)

P

  • Parkraumbewirtschaftung oder Parkraummanagement: „Unter Parkraummanagement wird die zeitliche und räumliche Beeinflussung der Parkraum nutzung durch bauliche, organisatorische und verkehrsrechtliche Maßnahmen verstanden, die lokale Bedingungen berücksichtigt. Parkraummanagement soll das Parkraumangebot und die -nachfrage im Sinne von Effizienz, Wirtschaflichkeit und Verträglichkeit steuern. Für ein erfolgreiches Parkraummanagement ist das Einbeziehen von Maßnahmen bzw. Daten der Angebotssteuerung, des Parkraumangebots, der Informations- und Leitsysteme sowie der Parkraumbewirtschaftung notwendig.“ (Difu, 2017)
  • Partizipationsstufen oder Partizipationsleiter: Es bestehen unterschiedliche Konzepte der Partizipationsstufen. Allgemein geben diese an, wie stark die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Beteiligung sind, wobei die Mitwirkungsmöglichkeiten mit der Stufe der Partizipation steigen. Die Stufen lassen sich in Nicht-Partizipation (Manipulation/Schein-Beteiligung) als niedrigste Stufe, Information, Konsultation, inszenierte Mitwirkung, Kooperation, Abgabe von Macht und Bürgermacht (höchste Stufe) einteilen oder gröber in Information (niedrigste Stufe), Konsultation und Mitbestimmung (höchste Stufe).
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG): „Personenbeförderungsgesetz, spezielles Gewerbegesetz für den Personenverkehr auf Straßen. Es beinhaltet allgemeine Bestimmungen, das Genehmigungsverfahren sowie Rechte und Pflichten wie z. B. die Betriebspflicht und Beförderungspflicht für die Omnibus-, Straßenbahn- und weitere Verkehrsunternehmen. Im Linienverkehr werden auf Antrag befristete Genehmigungen erteilt; die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt im Busverkehr maximal acht Jahre, im Straßenbahnverkehr max. 25 Jahre. Seit der Novellierung des PBefG zum 01.01.2013 beträgt die Geltungsdauer im Busverkehr höchstens 10 Jahre und im Straßenbahnverkehr höchstens 15 Jahre.“ (MBWSV 2013, S.12)
  • Planungszelle: Planungszellen/Bürgergutachten beteiligen im Zufall ausgewählte Bürger und Bürgerinnen an Planungs- und Entscheidungsprozessen. Eine Planungszelle umfasst je 25 Personen, die an zwei bis vier Tagen Empfehlungen entwickeln. Dafür erhalten sie kontroverse Informationen, diskutieren in wechselnden Kleingruppen und präsentieren und gewichten ihre Empfehlungen. Am Ende werden Prozess und Ergebnisse aller Planungszellen im Bürgergutachten dokumentiert und offiziell übergeben. Die Zufallsauswahl bietet gleiche Chancen zur Beteiligung, erreicht eine heterogene Zusammensetzung und repräsentatives Gewicht und hat damit großes Potenzial, die Akzeptanz der Empfehlungen zu unterstützen. Breite Information und intensive Diskussion in den Planungszellen ermöglichen Meinungsbildung und sach- und gemeinwohlorientierte Empfehlungen.“ (Akademie für Partizipative Methoden)
  • Pooling → Ridepooling
  • Push+Pull Faktoren: Kombination von angebotsorientierten Verbesserungen (verbesserte Mobilitätsangebote durch z.B. Förderung von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) und klaren restriktiven Regelungen (Einschränkungen für den Kfz-Verkehr), wie  z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, mit dem Ziel den Modal Split in Richtung neuer Mobilitätsformen zu verschieben.

R

  • Reallabor oder Experimentierräume: Experimentelle, räumlich begrenzte Settings zur Erprobung neuer Lösungen, in denen die Akteur*innen (Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft) transformativ forschen und in inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit Realexperimente durchführen.
    „Reallabore sind Einrichtungen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Sie bieten einen Rahmen, um Forschungs-, Praxis- und Bildungsziele zu verfolgen. Reallabore sind transformativ ausgerichtet und verfolgen gesellschaftlich legitimierte, ethisch gut begründete und gemeinwohlorientierte Ziele.  Designprinzipien für Reallabore dienen der sachlichen, räumlichen und zeitlichen Rahmung und dem Aufbau einer Rollen-konstellation beteiligter Akteure, die den zu bearbeitenden Transformationsprozessen angemessen sind. In Reallaboren werden transdisziplinäre Projekte (insbesondere Real-experimente) umgesetzt.  Diese Projekte werden im Sinne einer experimentellen und reflexiven Arbeitsweise kontinuierlich reflektiert und ihr Projektverlauf wird dem-entsprechend angepasst.“ (Beecroft et al. 2018, S.6)
  • regulatorisches Lernen: Ein zentrales Ziel des Einsatzes von Reallaboren und Experimentierräumen ist nicht nur die Förderung von Innovationen, sondern auch die Unterstützung eines Lernprozesses des Gesetzgebers für zukünftige Rechtssetzung (rechtliche Regularien). Für die Erprobung ihrer innovativen Technologien und Geschäftsmodelle nutzen Reallabore und Experimentierräume vielfach Experimentierklauseln oder andere Flexibilisierungsinstrumente, die in begrenztem Maße ein Abweichen vom allgemeingültigen Rechtsrahmen ermöglichen. Auf diese Weise sollen sie durch empirischen Erkenntnisse und datengestützt dazu beitragen, einen geeigneten und zukunftsfähigen Rechtsrahmen zu entwickeln. (vgl. BMWI 2019, S. 8)
  • Ridepooling: Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegen, die sonst einzeln gereist wären, im selben Fahrzeug (vgl. VCD 2018, S.2)
  • Robo-Taxi: Ersatz des klassischen Taxigewerbes durch autonom fahrende Fahrzeuge, das heißt ohne Fahrer*in. Die Robo-Taxis verkehren in on-demand-Betrieb: Die Taxizentrale erhält die Bestellung und schickt ein Fahrzeug zu den Kund*innen. Nach Erreichen des Fahrtziels der Kund*innen bleibt das Taxi am Zielort stehen, bis die Zentrale es wieder anfordert (einfache Implementierung) (vgl. Nagel et al. 2018, S.4).
  • Rufbus: „Rufbusse sind moderne, flexible und umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb eines Verkehrsverbundgebiets, die bedarfsorientiert als Linienbusse, Kleinbusse oder auch Taxis fahren. Rufbusfahrten werden nur bei Bedarf durchgeführt. Dazu ist je nach Linie der Fahrtwunsch innerhalb eines definierten Zeitfensters vor Fahrtantritt rechtzeitig anzumelden.“ (VBB 2020).

S

  • SAE-Levels: Die „Klassifizierung der Society of Automation Engineering“ (SAE-Levels) umfasst eine 5-stufige Skala der Fahrzeugautomatisierung zur besseren Unterscheidung des Automatisierungsgrades von straßengebundenen Fahrzeugen. Heutige Mittelklasse-Limousinen erreichen schon SAE-Level 2, also eine teilweise Automatisierung mit Fahrassistenzsystemen (z.B.  Brems- und Spurhalteassistenten). In den kommenden Jahren sollen erste Oberklasse-Limousinen der Automatisierungsstufe 3 auf den Markt kommen, die unter anderem hochautomatisiertes Fahren auf Autobahnen und im Stau ermöglichen werden. Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 4 befinden sich noch in der Entwicklung. Mit ihnen wird auf dafür vorbereiteten Straßenabschnitten vollautonomes Fahren möglich sein. Beim SAE-Level 5 werden Fahrzeuge schließlich überall und unter jeder denkbaren Bedingung autonom unterwegs sein.
  • Shared Mobility oder geteilte Mobilität: Shared Mobility beschreibt die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen (z.B. Carsharing, Bikesharing, Ridepooling) als Alternative zum eigenen PKW – nach dem Prinzip ‘Teilen statt Besitzen’.
  • Straßenverkehrsordnung (StVO): Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet Vorschriften und Regelungen zum Verhalten im Straßenverkehr und regelt die Klassifikation der Verkehrszeichen und anderen Verkehrseinrichtungen. (vgl. stvo.de)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist für die Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen zuständig und legt die Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung fest sowie die Bau- und Betriebsvorschriften. (vgl. LEA(Klein-)Bus, 2019)
  • Systemische Mobilitätsforschung: Die systemische Mobilitätsforschung stellt das Zusammenspiel von Technologien, Stadt- und Infrastrukturplanung, sozialem Verhalten sowie gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnisse an Mobilität in den Mittelpunkt. Durch das Ineinandergreifen der unterschiedlichen Disziplinen (Technologieforschung, Umweltforschung, Infrastruktur- und Raumforschung, Gesellschaftswissenschaften) und die Beteiligung von zentralen Akteur*innen der Anwenderseite werden ganzheitliche wissenschaftliche Analysen und Impulse mit den Bedarfen, Anforderungen und Ideen der Praxis verknüpft und so Wechselwirkungen sowie geeignete Ansatzpunkte für Veränderungen hin zu einer größeren Nachhaltigkeit aufgezeigt (Forschungsagenda nachhaltige urbane Mobilität, S.5)

T

  • Teilautomatisiertes Fahren: Fahren von Fahrzeugen der Automatisierungsstufen 1-2 mit Fahrerassistenzssystemen. Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss weiterhin in jeder Fahrsituation die Kontrolle über das System behalten und wenn nötig eingreifen.
  • Ticketing: Für die Nutzung von Mobilitätsdienstleistungen, wie z.B. den ÖPNV, Car- oder Bike-Sharing-Angebote, müssen die Nutzer*innen Fahrscheine erwerben, z.B. analog über Ticketautomaten oder digital über elektronische Kundenkarten oder (multimodale) Apps.
  • Transdisziplinarität: Zusammenarbeit / Zusammenspiel von wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Akteur*innen

U

  • Umweltverbund: “Umfasst „umweltverträgliche“ Mobilitätsformen wie die nicht motorisierte Fortbewegung (Zufußgehen oder Fahrradfahren), die Beförderung im ÖV (Bahn, Bus und Taxis) sowie u.U. weitere Formen wie Car- oder ÖPNV- Bike-Sharing oder Mitfahrzentralen. Es handelt sich nicht um einen organisatorisch, rechtlich oder tatsächlich einheitlichen Verbund, sondern eher um ein Planungsideal – möglichst viele Wege sollen innerhalb des Umweltverbunds zurückgelegt werden können. Zum Teil erleichtern spezielle Kundenkarten die Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. (MBWSV 2013, S.14)

V

  • Verkehr: „Der Verkehr ist die zeitliche Ausprägung der realisierten Ortsveränderung. Dieser Prozess resultiert aus den zeitlichen Rahmenbedingungen der Ortsveränderungen von Personen, Gütern und Daten.“ (Schwedes et al. 2018)
  • Verkehrsangebote: „Verkehrsangebote umfassen die Angebote öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel.“ (MobG Berlin §2(14)
  • Verkehrsrecht: „Das Verkehrsrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, welches Rechtsnormen aus dem öffentlichen Recht bzw. aus dem Privatrecht umfasst, um die möglichen Verhältnisse und Beziehungen der beteiligten Subjekte im Zusammenhang mit der Ortsveränderung von Gütern, Personen zu regeln.“ (Verkehrswesen und Verkehrssicherheiten, 2006)
  • Verkehrssystem: Als Verkehrssystem bezeichnet man die funktionell miteinander verknüpften Komponenten, die für den Betrieb eines Verkehrsmittels oder den Fußgängerverkehr erforderlich sind (vgl. Mobilikon Glossar)
  • Verkehrsträger: „Verkehrsträger bezeichnet im weitesten Sinne die Infrastruktur, die Voraussetzung für die Beförderung von Personen bzw. den Transport von Gütern ist (Schienennetz, Hochsee, Binnenwasserstraßen, Straßennetz, Luftraum). Der Begriff wird häufig auch für die Unterscheidung der Nutzung von individuellen und öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet (Personenkraftwagen, motorisierte Zweiräder, Fahrrad, Bus, Bahn …). Die Anteile der jeweils betrachteten Verkehrsträger am Gesamtverkehrsaufkommen (Personenkilometer, Tonnenkilometer o.Ä.) werden als „modal split“ bezeichnet.“ (MBWSV 2013, S.14)
  • Verkehrsverbund: „Ein Verkehrsverbund sorgt für die Koordination der Verkehrsangebote in einer Region, einen einheitlichen Verbundtarif und die Abrechnung und Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen. Er kann als Aufgabenträgerverbund, Unternehmensverbund, oder Mischverbund organisiert sein. Große Verbünde übernehmen häufig weitere Wertschöpfungsstufen, wie z. B. Marketing und Vertrieb, oder auch das Verkehrsvertragsmanagement …“ (MBWSV 2013, S.22)
  • Verkehrsverhalten: „Das Verkehrsverhalten umfasst die objektiv erkennbaren Handlungen während der realisierten Ortsveränderung.“ (Schwedes et al. 2018)
  • Verkehrswende: Eine Verkehrswende bedeutet zum einen den Wechsel der Antriebstechniken mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Verkehrs und zum andere eine Schwerpunktverlagerung bei den Infrastrukturinvestitionen und der rechtlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingungen zugunsten der Alternativen zum jahrzehntelang bevorzugten Straßenverkehr. Darüber hinaus bedarf es auch umfassender Verhaltensänderungen und einer Änderung der Raum- und Siedlungsstrukturen zugunsten einer nahräumlichen Versorgung (vgl. Greenpeace 2017)

W

  • World Cafe „Das World Café bringt Gruppen zwanglos und zielorientiert zugleich an Café-Tischen in ein Gespräch, in dem sie Antworten auf Fragen finden, die sie als wesentlich aus einem für sie wichtigen Thema abgeleitet haben.
    Es wird eine Café-Atmosphäre geschaffen, in der sich zwölf bis zu hunderte Beteiligte in aufeinander folgenden Runden austauschen und Antworten auf die Fragen auf Papiertischdecken festhalten. Nach jeder Runde wechseln sie die Tische. Die World Café-Etikette regt dazu an, offen auszusprechen, was einem wichtig ist, und auf das zu reagieren, was Andere am Tisch sagen. Auf diese Weise verbinden sich Ideen und Lösungen, die kreativ festgehalten und präsentiert werden. Eine Reflexionsphase kann sich anschließen. Nach der Veranstaltung werden die Ergebnisse dokumentiert und für die weitere Entwicklung der Gruppe und des Themas genutzt.“ (nexus Akademie für partizipative Methoden)

Z

  • Zielgruppe: Einteilung der Bevölkerung nach bestimmten Merkmalen, um ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen zu können und gezielte Maßnahmen für diese Gruppe umzusetzen.
    „Auch wenn immer häufiger auch im ÖPNV zur Identifikation von Zielgruppen Einstellungs- und Verhaltensmuster herangezogen werden, so beruhen viele Zielgruppendefinitionen immer noch auf nur einigen soziodemographischen Faktoren. Diese haben den Vorteil, dass der Aufwand zum Erhalt der notwendigen Datengrundlage relativ gering ist. Typische Zielgruppen sind z.B.:  Schüler und Familien (Spezielle Tarife), Berufstätige (Job-Ticket), Freizeit- und Urlaubsreisende (Kombi-Tickets, Veranstaltungsverkehr, Anreise-informationen), Stammkunden (zusätzliche Angebote:   Car-Sharing   etc.)   und Anwohner entlang neuer Linien.“ (FGVV, S.32)
  • Zukunftswerkstatt: In einer Zukunftswerkstatt entwickeln die Beteiligten in kreativer Atmosphäre Lösungen für ein Thema oder Problem. Losgelöst von Alltagsroutine, Resignation und Selbstzensur gibt die Zukunftswerkstatt Kreativitätsimpulse und aktiviert Lösungspotenziale. Die Methode ist seit Jahrzehnten bewährt, schnell vermittelbar und zeitlich flexibel mit einer Dauer von ein bis drei Tagen. Sie regt an, visionäre Ideen in realisierbare Lösungen zu übersetzen und eignet sich für alle gesellschaftlichen Bereiche, besonders zur Entwicklung von Leitbildern und Zukunftsentwürfen, aber auch als Start einer Arbeitsgruppe oder eines Netzwerks. Eine Zukunftswerkstatt umfasst Kritik-, Phantasie- und Realisierungsphase und führt von kritischer Betrachtung über wünschenswerte und visionäre Lösungsideen zu umsetzbaren Strategien.

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On-Demand-Verkehr

Autonome Shuttles

Digitale multimodale Plattformen

Hubs/Mobilitätsstationen

Quartiersentwicklung Neubauquartiere

Herausragende partizipative Ansätze

Mobilitätsmanagement

Experimentierräume & Experimentierklauseln

Literatur