Freiburg hatte es schon vorgemacht: In baden-württembergischen Großstädten wird das Parken für Anwohner teurer. In Tübingen zieht der Gemeinderat jetzt nach.
Die Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) der Landeshauptstadt München soll dazu dienen, dass auch auf den privaten Baugrundstücken eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen bereit steht.
Satzung der Landeshauptstadt München über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – StPlS)
Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt München (Parkgebührenordnung)
Satzung der Stadt Oberursel (Taunus)über Stellplätze sowie FahrradabstellplätzeStellplatz- und Stellplatzablösesatzung
Leitfaden zur Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über Stellplätze für Pkw sowie Fahrradabstellplätze. Die Änderungen der alten Stellplatzsatzung von 2013 haben zum Ziel, den Flächenverbrauch…