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Mit der Ablehnung im Bundesrat am 24.11.2023 sind die Reformen von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung vorübergehend gescheitert. Die Mobilitätswende muss dennoch stattfinden – und das ab sofort. Deshalb wollen wir die bestehende Gesetzeslage in einem digitalen Fachgespräch näher beleuchten und Wege einer progressiven Auslegung aufzeigen.
Hierzu lädt die Deutsche Umwelthilfe zur (digitalen) Kommunalwerkstatt am 24.01.2024 von 15-17 Uhr ein.
Titel: „Wie weiter trotz Reformstau? Das Straßen(verkehrs)recht progressiv auslegen und bereits bestehende Spielräume für die Mobilitätswende nutzen – ein digitales Fachgespräch mit Expert*innen aus der Praxis“
Mit dabei sein werden: Wolfram Mischer, Verkehrsingenieur mit langjähriger Erfahrung in einer oberen Straßenverkehrsbehörde in Nordrhein-Westfalen, und Dr. Almut Neumann, Bezirksstadträtin in Berlin-Mitte.
Gemeinsam mit den Expert*innen sollen vor allem zwei Fragen nachgehen werden: Welche Pflichtaufgaben ergeben sich mit Blick auf die angestrebte Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer*innen und deren Verkehrssicherheit eigentlich für die Straßenverkehrsbehörden? Und welche Spielräume bietet das Straßenrecht, um Maßnahmen für die Mobilitätswende umzusetzen? Hierzu wollen wir v.a. die Umwidmung von Straßen am Beispiel von autofreien Schulzonen im Berliner Bezirk Mitte betrachten.
Weiterführende Informationen und Anmeldung unter: https://www.duh.de/kommunalwerkstatt/